Talente Regional – Fördermittel jetzt abholen

Mehr junge Menschen für eine Karriere in der österreichischen Forschungslandschaft zu begeistern ist das Ziel von Talente regional. Für diese Ausschreibung stehen Fördermittel in der Höhe von 2,99 Mio. Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Talente regional ermöglicht eine umfassende und nachhaltige Vernetzung von Bildungseinrichtungen mit Wirtschaft und Forschung. Im Zentrum stehen die Entwicklung und die Umsetzung vielfältiger, attraktiver Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche rund um Forschung, Technologie und Innovation in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik. Bildungs- und Forschungseinrichtungen bieten gemeinsam mit Unternehmen Aktivitäten in räumlicher Nähe an, sodass sich Kinder und Jugendliche – unabhängig ihrer sozialen oder geographischen Herkunft – mit spannenden Themen intensiv auseinandersetzen können.

Welche Themen sind förderbar?

In dieser Ausschreibung werden Projekte aus allen Themen zu Naturwissenschaft und Technik gefördert.

Beispiele:

  • Digitale Technologien z. B. Informations- & Kommunikationstechnologien, Big Data, Internet der Dinge, aktives und unterstütztes Leben
  • Energie und Umwelt z. B. Smart Cities, intelligente Energiesysteme, Umwelttechnologien
  • Life Science z.B. Technologien in Gesundheit und Pflege, Mental Health, KI-Anwendungen
  • Mobilität z. B. Verkehrsinfrastruktur, Mobilitätssysteme, Fahrzeugtechnologien, Personen und Gütermobilität
  • Produktion z. B. Produktionsforschung, Werkstoffe, Produktionstechnologien, Nanotechnologie
  • Weltraum z. B. Raumfahrt, Navigationssysteme

 

Wer wird gefördert?

Projektbeteiligte aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen um. Förderbar (als Konsortialführung bzw. Konsortiumsmitglieder) sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende:

  • Universitäten und Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Unternehmen mit Innovationsbezug. Das sind Unternehmen, für die Innovation ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Unternehmenstätigkeit ist.

Wie sieht das Mindestkonsortium aus?

Das Konsortium besteht aus mindestens:

  • Einem wissenschaftlichen Konsortiumsmitglied: eine akademische Einrichtung (z. B. Universität, Fachhochschule) bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und
  • Zwei Unternehmen als Konsortiumsmitglieder mit Innovationsbezug, die selbstständig wirtschaftlich tätig sind, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsart. Dies betrifft Unternehmen sowie Vereine.

 

In einem Projekt müssen weiters mindestens fünf Bildungseinrichtungen (vom Kindergarten bis zur  Matura, mindestestens 2 Volksschulen und mindestens 2 Sekundarstufen)  beteiligt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt max. 130.000 Euro, wobei 10.000 Euro für Kooperationszuschüsse zweckgebunden sind.

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Kooperationszuschüsse sind Pauschalförderungen für weitere Bildungseinrichtungen, die noch nicht am Talente regional Projekt beteiligt sind. In jedem geförderten Talente regional Projekt werden zehn Kooperationszuschüsse in der Höhe von pauschal 1.000 Euro vergeben.

 

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung ist nur elektronisch und während der Einreichfrist via eCall möglich. Vor der Einreichung des Förderungsansuchens müssen alle Konsortiumsmitglieder ihre Partneranträge via eCall eingereicht haben.

Nähere Informationen sowie die Einreichunterlagen finden Sie im Downloadcenter.

Kontakt:

Mag., Dipl.-Pol. Magdalena ROSTKOWSKA-MÜLLNER
T 0043577552725
magdalena.rostkowska-muellner@ffg.at